Anwendung

Link zur Broschüre Patientenverfügung beim BMJV:

Nachfolgend wird die Anwendung der Textvorlage zur Patientenverfügung erklärt, also wie diese genutzt werden kann. Welchen Sinn hat die Patientenverfügung? Diese wird benötigt, z.B. wenn jemand in der Folge eines Unfalls oder bei Demenz oder im Pflegefall nicht mehr sagen kann, wie man sich das weitere Vorgehen vorstellt bzw. wünscht. Z.B. ob man eine Beatmung oder eine künstliche Ernährung oder nur minimale Pflege möchte; oder ob man wünscht, dass Maschinen abgestellt werden sollen. Dieses muss aufgeschrieben sein. Wenn dann eine solche Situation tatsächlich eintritt, können der Arzt und die Angehörigen daraus entnehmen, welche Wünsche man für einen solchen Fall hat und sie werden diesen aufgeschriebenen Wünschen folgen. Insofern ist die Patientenverfügung wichtig für alle, junge wie alte Menschen. Aber diese zu schreiben ist kompliziert.

Daher geben wir nachfolgend Empfehlungen zum schrittweisen Vorgehen:

  1. Schritt: Sie können sich die Broschüre zur Patientenverfügung ansehen. Diese ist vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erstellt worden. Den Link dazu finden Sie hier unten. Wenn Sie diesen aufgerufen haben, finden Sie außer dem Text auch Videos zu den einzelnen Abschnitten der Broschüre. Die gesamte Broschüre ist somit auch in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzt worden. Wenn Sie sich dazu informiert haben, können Sie beginnen, die Patientenverfügung zu erstellen.
  2. Schritt: Vom gleichen Ministerium gibt es dazu eine Word-Datei mit verschiedenen Textbausteinen. Hier auf dieser Seite finden Sie weiter unten dieselben Textbausteine aus der Word-Datei. Jeden dieser Textbausteine können Sie sich auf 3 verschiedene Weise ansehen: zuerst als DGS-Video, darunter links im Originaltext und rechts als besser verständlichen Text. Mit diesen Hilfen können Sie dann mit den Textbausteinen der Word-Datei Ihre eigene Patientenverfügung mit Ihren eigenen Vorstellungen schreiben. Dabei wählen Sie die für Sie zutreffenden Aussagen aus und können Unzutreffendes wegnehmen oder auch ändern. Wenn es Ihnen lieber ist, können Sie auch die Patientenverfügung mit der Hand schreiben.
  3. Schritt: Wichtig ist, dass zuletzt von einem Arzt, z.B. dem Hausarzt, bestätigt wird, dass Sie bei vollem Bewusstsein, bzw. voller geistiger Kraft, die Patientenverfügung geschrieben haben. Außer dem Arzt unterschreiben Sie auch selbst.
  4. Schritt: Sie sollten daran denken, dass Sie die Patientenverfügung später auch wieder ändern können, z.B. wenn Sie es sich anders überlegen sollten. Sie können auch zwischendurch im Abstand von z.B. Jahren bestätigen, dass die Patientenverfügung weiter gültig sein soll.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Ausfüllen und bleiben Sie gesund.

Einleitung 1

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

In diesem Dokument stehen Ihnen die Textbausteine aus der Broschüre „Patientenverfügung“ Seiten 23 bis 33 als Word-Datei zur Verfügung.
Die Textbausteine verstehen sich als Anregung und Formulierungshilfe. Auf die Erläuterungen in der Broschüre wird verwiesen.

Einleitung 2

Für die Patientenverfügung gilt insgesamt, dass auf allgemeine Formulierungen möglichst verzichtet werden soll. Vielmehr muss möglichst konkret beschrieben werden, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll (Formulierungshilfen hierzu unter 2.2) und welche Behandlungswünsche der Verfasser in diesen Situationen hat (Formulierungshilfen hierzu unter 2.3).

(2)

Beim Ausfüllen der Patientenverfügung sollten Sie keine „groben“ Sätze schreiben.

Sie sollten genau beschreiben, wie die Situation oder der Moment aussieht, für die dann die Patientenverfügung gebraucht wird. Unter 2.2 finden Sie Hilfen für das Schreiben von Sätzen, um Situationen genau zu beschreiben.

Sie sollten auch aufschreiben, wie Sie von der Ärztin oder vom Arzt oder im Krankenhaus behandelt werden möchte. Unter 2.3 finden Sie Hilfen für die Bildung von Sätzen, um diese Wünsche aufschreiben zu können.

Einleitung 3

Auch vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16, vom 8. Februar 2017 – XII ZB 604/15 und vom 14. November 2018 – XII ZB 107/18) sollte sich aus der Patientenverfügung sowohl die konkrete Behandlungssituation (z.B.: „Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit“) als auch die auf diese Situation bezogenen Behandlungswünsche (z.B. die Durchführung oder die Ablehnung bestimmter Maßnahmen wie die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr) ergeben. Aus diesem Grund wird in den Textbausteinen unter 2.3, die Formulierungshilfen zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen enthalten, jeweils ausdrücklich Bezug auf die zuvor beschriebene konkrete Behandlungssituation genommen („In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,“).

Die Hilfen für die Bildung von Sätzen, die Sie unter 2.3 finden, müssen Sie genau auf die beschriebene Situation beziehen. Bei 2.2 finden sie dafür die Formulierungshilfen.

Sie können zum Beispiel schreiben: „In der oben beschriebenen Situation wünsche ich, …“.

In Gerichtsurteilen (Beschlüsse vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16, vom 8. Februar 2017 – XII ZB 604/15 und vom 14. November 2018 – XII ZB 107/18) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Situation und die Wünsche klar beschrieben werden sollen.

Das ist wichtig, damit die Ärztin oder der Arzt in der Patientenverfügung genau lesen kann, wie Sie in einer bestimmten Situation (z.B.: „Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit“) behandelt werden möchten. Dann müssen die Ärztin oder der Arzt oder das Krankenhaus Ihre Wünsche wissen, ob Sie in dieser Situation (z.B.: „Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit“) bestimmte Hilfen (z.B. die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, wollen oder nicht.

Einleitung 4

Insbesondere sollte der Textbaustein unter 2.3.1, wonach „alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden“ sollen, nicht ausschließlich, sondern stets im Zusammenhang mit weiteren konkretisierenden Erläuterungen der Behandlungssituationen und medizinischen Maßnahmen verwendet werden (vgl. auch Fußnote 3). Im Einzelfall kann sich die erforderliche Konkretisierung aber auch bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben (vgl. Beschluss des BGH vom 8. Februar 2017).

Im Textbaustein 2.3.1 steht „alle lebenserhaltenden Maßnahmen sollen unterlassen werden“. Das bedeutet, dass nichts mehr gemacht werden soll um das Leben zu verlängern. Sie sollten die Sätze in diesem Textbaustein zusammen mit den von Ihnen genau beschriebenen Situationen (siehe Formulierungshilfen unter 2.2) und Wünschen an die medizinische Behandlung benutzen.

Es ist nicht genug, wenn Sie diesen Satz nur einmal schreiben. Der Satz „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ alleine ist nicht genug, damit dieser Wunsch erfüllt werden kann. Das ist nicht klar und genau genug beschrieben.

Zusammen mit einer genauen Beschreibung von Situationen der Behandlung (siehe Formulierungshilfen unter 2.2) und der ärztlichen und medizinischen Maßnahmen, kann der Satz „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ doch benutzt werden (siehe Video Fußnote 3). Auch wenn Sie die ärztlichen Hilfen (siehe Formulierungshilfen unter 2.3) nicht genau beschrieben haben.

2.1 Eingangsformel

2.1 Eingangsformel

Ich …
(Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in)

bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann … .

2.1 Eingangsformel

Hier sollen Sie den Namen, Vornamen, Geburtsort und aktuellen Wohnort aufschreiben.

Dieser Anfangssatz erklärt, dass die folgende Patientenverfügung dann benutzt wird, wenn Sie selbst gar nicht mehr gebärden, sprechen oder entscheiden können.

2.2 Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll

2.2 Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll

Wenn

  • ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde …
  • ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist …
  • infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist[1].
  • ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen[2].
  • Eigene Beschreibung der Anwendungssituation:
    (Anmerkung: Es sollten nur Situationen beschrieben werden, die mit einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen können.)

[1] Dieser Punkt betrifft nur Gehirnschädigungen mit dem Verlust der Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Es handelt sich dabei häufig um Zustände von Dauerbewusstlosigkeit oder um wachkomaähnliche Krankheitsbilder, die mit einem vollständigen oder weitgehenden Ausfall der Großhirnfunktionen einhergehen. Diese Patientinnen oder Patienten sind in der Regel unfähig zu bewusstem Denken, zu gezielten Bewegungen oder zu Kontaktaufnahme mit anderen Menschen, während lebenswichtige Körperfunktionen wie Atmung, Darm- oder Nierentätigkeit erhalten sind, wie auch möglicherweise die Fähigkeit zu Empfindungen. Wachkoma-Patientinnen oder -Patienten sind bettlägerig, pflegebedürftig und müssen künstlich mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt werden. In seltenen Fällen können sich auch bei Wachkoma-Patienten nach mehreren Jahren noch günstige Entwicklungen einstellen, die ein eingeschränkt selbstbestimmtes Leben erlauben. Eine sichere Voraussage, ob die betroffene Person zu diesen wenigen gehören wird oder zur Mehrzahl derer, die ihr Leben lang als Pflegefall betreut werden müssen, ist bislang nicht möglich.

[2] Dieser Punkt betrifft Gehirnschädigungen infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses, wie sie am häufigsten bei Demenzerkrankungen (z. B. Alzheimer’sche Erkrankung) eintreten. Im Verlauf der Erkrankung werden die Patienten zunehmend unfähiger, Einsichten zu gewinnen und mit ihrer Umwelt verbal zu kommunizieren, während die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten bleibt. Im Spätstadium erkennt der Kranke selbst nahe Angehörige nicht mehr und ist schließlich auch nicht mehr in der Lage, trotz Hilfestellung Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu sich zu nehmen.

2.2 Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll

Hier sind Beispiele für Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll:

  • Wenn ich schwer krank bin und weiß, dass ich bald sterben muss…
  • Wenn ich mich am Ende meiner Krankheit befinde und weiß, dass ich sterben muss, ich aber den Todeszeitpunkt jetzt noch nicht weiß …
  • Wenn ich wegen einer Schädigung meines Gehirns in einer Situation bin, in der ich keine neuen Informationen mehr verstehen, keine Entscheidungen mehr treffen und nicht mehr mit anderen Menschen gebärden oder sprechen kann. Dieser Zustand wird von zwei erfahrenen Ärzten (auf Wunsch können die Namen der Ärzte aufgeschrieben werden) beurteilt. Sie beurteilen, dass die Situation nicht mehr geändert werden kann, auch wenn beide nicht wissen, wann der Todeszeitpunkt ist. Dies passiert, wenn der Schaden im Gehirn ist, z. B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung. Dies passiert auch, wenn das Gehirn verletzt wurde, z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Ich weiß, dass ich in solchen Situationen noch Körpergefühle haben kann und dass es nicht zu 100% feststeht, aus diesem Zustand wieder aufzuwachen, dies aber unwahrscheinlich ist.
  • Wenn ich wegen einem Abbau meines Gehirns (z.B bei Demenz) auch trotz ständiger Hilfe nicht mehr über den Mund essen und trinken kann.
  • Hier sollen Ihre eigenen Situationen beschrieben werden, in denen Sie nicht mehr selbstständig Ihre Wünsche sagen oder gebärden können. Sie sollen aufschreiben, was dann gemacht oder nicht gemacht werden soll.

2.3 Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen

2.3.1 Lebenserhaltende Maßnahmen

2.3 Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen
2.3.1 Lebenserhaltende Maßnahmen

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

  • dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mich am Leben zu erhalten.
    oder
  • dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.[3]

[3] Die Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, stellt jedenfalls für sich genommen nicht die für eine wirksame Patientenverfügung erforderliche hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung dar. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen. Es spricht folglich grundsätzlich nichts gegen die Verwendung dieser Formulierung, soweit diese nicht isoliert erfolgt, sondern mit konkreten Beschreibungen der Behandlungssituationen und spezifizierten medizinischen Maßnahmen, wie sie unter Ziffer 2.3.2 ff. enthalten sind, kombiniert wird.

2.3 Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen

Hier geht es um Situationen, in denen die Ärzte bei einem Unfall oder einer Krankheit handeln müssen.

2.3.1 Lebenserhaltende Maßnahmen

Die folgenden Punkte müssen immer auf die verschiedenen Situationen in 2.2 bezogen werden.

  • … dass die Ärztinnen oder Ärzte alles versuchen, mich am Leben zu erhalten

            oder

  • … dass die Ärztinnen oder Ärzte nicht versuchen sollen, mich mit speziellen Maßnahmen am Leben zu erhalten. Ich möchte auf natürliche Weise essen und trinken, vielleicht mit Hilfe. Ich möchte, dass mein Mund und meine Schleimhäute fachgerecht versorgt werden. Ich möchte mit Respekt untergebracht werden, Zuwendung und Hilfe bei der Körperpflege bekommen. Ich möchte, dass mir bei Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderen unangenehmen Reaktionen geholfen wird.

2.3.2 Schmerz- und Symptombehandlung

2.3.2 Schmerz- und Symptombehandlung[4]
  • In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung,
  • aber ohne bewusstseinsdämpfende Wirkungen.
    oder
  • wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen, auch Mittel mit bewusstseinsdämpfenden Wirkungen zur
  • die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in

[4] Eine fachgerechte lindernde Behandlung einschließlich der Gabe von Morphin wirkt in der Regel nicht lebensverkürzend. Nur in äußerst seltenen Situationen kann gelegentlich die zur Symptomkontrolle notwendige Dosis von Schmerz- und Beruhigungsmitteln so hoch sein, dass eine unbeabsichtigte geringe Lebenszeitverkürzung die Folge sein kann (erlaubte sog. indirekte Sterbehilfe).

2.3.2 Schmerz- und Symptombehandlung

In den 2.2 beschriebenen Situationen möchte ich eine fachgerechte Behandlung durch Ärztinnen oder Ärzte, wenn ich Schmerzen oder Krankheitszeichen habe:

  • Ich möchte nicht, dass mein Bewusstsein weniger wird. Das heißt, ich möchte klar denken können.

           oder

  • Wenn mir die Ärztinnen oder Ärzte bei meinen Schmerzen oder Krankheitssymptomen bisher nicht mit anderen Möglichkeiten helfen können, möchte ich, dass mir auch Mittel gegeben werden, bei denen ich nicht mehr klar denken kann.

– Auch wenn ich weiß, dass die Maßnahmen gegen meine Schmerzen oder   Krankheitssymptome mein Leben kürzer machen, möchte ich diese Maßnahmen bekommen.

2.3.3 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

2.3.3 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr[5]

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,

  • dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen oder weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden
    oder
  • dass eine künstliche Ernährung und/oder eine künstliche Flüssigkeitszufuhr nur bei palliativmedizinischer Indikation[6] zur Beschwerdelinderung
    oder
  • dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr

[5] Das Stillen von Hunger und Durst als subjektive Empfindungen gehört zu jeder lindernden Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben allerdings kein Hungergefühl; dies gilt praktisch ausnahmslos für Sterbende und wahrscheinlich auch für Wachkoma-Patientinnen oder -Patienten. Das Durstgefühl ist bei Schwerkranken zwar länger als das Hungergefühl vorhanden, aber künstliche Flüssigkeitsgabe hat nur sehr begrenzten Einfluss darauf. Viel besser kann das Durstgefühl durch Anfeuchten der Atemluft und durch fachgerechte Mundpflege gelindert werden. Die Zufuhr großer Flüssigkeitsmengen bei Sterbenden kann schädlich sein, weil sie u. a. zu Atemnotzuständen infolge von Wasseransammlung in der Lunge führen kann (für Details siehe den Leitfaden „Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr“ des Bayerischen Sozialministeriums, erhältlich unter www.stmas.bayern.de/pflege/dokumentation/leitfaden.php).

[6] Palliativmedizin ist die medizinische Fachrichtung, die sich primär um die Beschwerdelinderung und Aufrechterhaltung der Lebensqualität bei Patientinnen und Patienten mit unheilbaren Erkrankungen kümmert. Eine palliativmedizinische Indikation setzt daher immer das Ziel der Beschwerdelinderung und nicht das Ziel der Lebensverlängerung voraus.

2.3.3 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

Die folgenden Punkte müssen immer auf die verschiedenen Situationen in 2.2 bezogen werden.

  • Ich möchte, dass die Ärztinnen oder Ärzte anfangen, mich künstlich zu ernähren und/oder mir Flüssigkeit künstlich zu geben, oder damit weitermachen, wenn ich dadurch länger leben kann.

oder

  • Ich möchte, dass die Ärztinnen oder Ärzte mich nur dann künstlich ernähren und/oder mir Flüssigkeit künstlich geben, wenn klar wird, dass meine Krankheit nicht mehr geheilt werden kann, aber meine Schmerzen dadurch weniger werden.

oder

  • Ich möchte, dass die Ärztinnen oder Ärzte mich nicht künstlich ernähren und/oder mir Flüssigkeit künstlich geben. Dabei ist es egal, welche Form möglich wäre (Schlauch durch Mund, Nase oder Bauchdecke bis zum Magen oder Zugänge über die Venen).

2.3.4 Wiederbelebung A

2.3.4 Wiederbelebung B

2.3.4 Wiederbelebung[7]

A – In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • Versuche der
    oder
  • die Unterlassung von Versuchen der
  • , dass eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird bzw. im Fall einer Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert

 

B – Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oderAtemversagens

  • lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen
    oder
  • lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen ärztlicher Maßnahmen (z. B. Operationen) unerwartet

[7] Viele medizinische Maßnahmen können sowohl Leiden vermindern als auch Leben verlängern. Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Wiederbelebungsmaßnahmen sind nicht leidensmindernd, sondern dienen der Lebenserhaltung. Gelegentlich kann es im Rahmen von geplanten medizinischen Eingriffen (z. B. Operationen) zu kurzfristigen Problemen kommen, die sich durch Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Folgeschäden beheben lassen.

2.3.4 Wiederbelebung

A. Die folgenden Punkte müssen immer auf die verschiedenen Situationen in 2.2 bezogen werden.

  • … möchte ich, dass die Ärztinnen oder Ärzte durch Wiederbelebung alles versuchen, damit ich wieder lebe.

             oder

  • … möchte ich, dass die Ärztinnen oder Ärzte nichts machen, damit ich wieder lebe.
  •  … möchte ich nicht, dass ein Notarzt oder eine Notärztin gerufen wird. Wenn der Notarzt/die Notärztin schon da sind, sollen sie nichts machen, damit ich wieder lebe.

B. Nicht nur, wenn die in 2.2 beschriebenen Situationen passieren, sondern auch wenn der Kreislauf nicht mehr arbeitet oder ich selbst nicht mehr atmen kann

  •  … möchte ich, dass die Ärztinnen oder Ärzte nichts machen, damit ich weiterlebe.

          oder

  • … möchte ich, dass die Ärztinnen oder Ärzte nichts machen, damit ich weiterlebe. Wenn die in 2.2 beschriebenen Situationen aber unerwartet passieren, während ich ärztlich (z.B. OP) behandelt werde, dann sollen die Ärztinnen oder Ärzte alles machen, damit ich weiterlebe.

2.3.5 Künstliche Beatmung

2.3.5 Künstliche Beatmung

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern
    oder
  • dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in
2.3.5 Künstliche Beatmung

Die folgenden Punkte müssen immer auf die verschiedenen Situationen in 2.2 bezogen werden.

  •  … möchte ich künstlich beatmet werden, wenn ich dadurch länger leben kann.
  • – … möchte ich nicht künstlich beatmet werden. Wenn ich schon beatmet werde, soll damit aufgehört werden. Das soll nur dann passieren, wenn die Ärztinnen oder Ärzte mir Medikamente zur Linderung der Luftnot geben können. Ich akzeptiere, dass ich durch diese Medikamente vielleicht nicht mehr klar denken kann oder kürzer lebe.

2.3.6 Dialyse

2.3.6 Dialyse

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern
    oder
  • dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.
2.3.6 Dialyse

Die folgenden Punkte müssen immer auf die verschiedenen Situationen in 2.2 bezogen werden.

  •  dass mein Blut künstlich gereinigt wird, wenn ich dadurch länger leben kann.

       oder

  • dass mein Blut nicht künstlich gereinigt wird und eine schon begonnene Reinigung meines Blutes beendet wird.

2.3.7 Antibiotika

2.3.7 Antibiotika

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • Antibiotika, falls dies mein Leben verlängernoder
  • Antibiotika nur bei palliativmedizinischer Indikation6 zur

    oder
  • keine
2.3.7 Antibiotika

Die folgenden Punkte müssen immer auf die verschiedenen Situationen in 2.2 bezogen werden.

 

  • … Antibiotika, wenn ich dadurch länger leben kann.

   oder

  • … Antibiotika nur dann, wenn meine Krankheit im Endstadium (palliativmedizinisch, siehe Video Fußnote 6) ist und damit meine Schmerzen weniger werden.

    oder

  • … keine Antibiotika

2.3.8 Blut/Blutbestandteile

2.3.8 Blut/Blutbestandteile

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich

  • die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern
    oder
  • die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur bei palliativmedizinischer Indikation6 zur
    oder
  • keine Gabe von Blut oder
2.3.8 Blut/Blutbestandteile

Die folgenden Punkte müssen immer auf die verschiedenen Situationen in 2.2 bezogen werden.

Ich möchte …

  • dass die Ärztinnen oder Ärzte mir Blut oder spezielle Teile von Blut (Plasma, rote Blutkörperchen oder Blutplättchen) geben, wenn ich dadurch länger leben kann.

            oder

  • dass mir die Ärztinnen oder Ärzte nur dann Blut oder spezielle Teile vom Blut (Plasma, rote Blutkörperchen, Blutplättchen) geben, wenn meine Krankheit im Endstadium ist (palliativmedizinisch, siehe Video Fußnote 6) und damit meine Beschwerden weniger werden.

             oder

  • Ich möchte kein Blut oder spezielle Teile vom Blut (Plasma, rote Blutkörperchen, Blutplättchen) bekommen.

2.4 Ort der Behandlung, Beistand

2.4 Ort der Behandlung, Beistand

Ich möchte

  • zum Sterben ins Krankenhaus verlegt
    oder
  • wenn möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung
    oder
  • wenn möglich in einem Hospiz

Ich möchte

  • Beistand durch folgende Personen:

 

  • Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter folgender Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft:

  • hospizlichen
2.4 Ort der Behandlung, Beistand

Ich möchte …

  • … im Krankenhaus sterben.

           oder

  • … wenn möglich, zu Hause oder an einem Ort, den ich gut kenne, sterben.

          oder

  • … wenn möglich, in einem Hospiz sterben.

 

Ich möchte …

  • Hier können Sie verschiedene Personen auflisten, die Sie begleiten sollen, wenn Sie sterben müssen.
  • Hier können Sie verschiedene Vertreterinnen oder Vertreter von Ihrer Kirche (oder andere Einrichtungen) auflisten, die bei Ihnen bleiben sollen, wenn Sie sterben müssen.
  • … dass jemand, eine ehrenamtliche Begleitung mit Erfahrung zu dem Thema “Sterben”, bei mir bleibt, wenn ich sterben muss.

2.5 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

2.5 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
  • Ich entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber folgenden Personen:__________________________________
    __________________________________
2.5 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
  • Hier können Sie die Personen auflisten, die von den Ärzten, die Sie behandeln, alles über Ihre aktuelle Situation erfahren dürfen. Die Ärztinnen oder Ärzte haben dann bei diesen Personen keine Schweigepflicht mehr.

2.6 Aussagen zur Verbindlichkeit,
zur Auslegung und Durchsetzung
und zum Widerruf der Patientenverfügung

Teil 1

Teil 3

Teil 2

Teil 4

2.6 Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung
  • Der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen soll von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Mein(e) Vertreter(in) – z. B. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) – soll dafür Sorge tragen, dass mein Patientenwille durchgesetzt
  • Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z. B. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen
  • In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen soll der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen: (Alternativen)
    • meiner/meinem Bevollmächtigten.
    • meiner Betreuerin/meinem
    • der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden
    • anderer Person: … .
  • Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/das Behandlungs- team/mein(e) Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Bei unterschiedlichen Meinungen soll in diesen Fällen der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen: (Alternativen)
    • meiner/meinem Bevollmächtigten.
    • meiner Betreuerin/meinem
    • der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden
    • anderer Person: … .
2.6 Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung

2.6 Teil 1

In den folgenden Textabschnitten sind verschiedene Möglichkeiten, wie mit der bisher beschriebenen Patientenverfügung umgegangen werden soll, beschrieben.

  • Meine Wünsche zum Thema ärztliche Behandlung und Pflege sollen von den Ärztinnen, Ärzten und dem medizinischen Fachpersonal (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger*innen) befolgt werden. Mein Vertreter (siehe 2.4) soll sich darum kümmern, dass die Ärztinnen und Ärzte meinen in dieser Patientenverfügung aufgeschriebenen Wünschen folgen und nichts anderes machen.

2.6 Teil 2

  • Wenn eine Ärztin, ein Arzt oder anderes medizinisches Fachpersonal mich nicht so behandeln möchte, wie ich das in der Patientenverfügung beschrieben habe, möchte ich, dass dann eine andere Ärztin oder ein anderer Arzt meine Behandlung übernimmt oder nach einer anderen Lösung gesucht wird. Mein Vertreter soll meine Behandlung organisieren, so dass nichts anderes gemacht wird.

2.6 Teil 3

  • Wenn eine Situation passiert, die nicht in dieser Patientenverfügung beschrieben worden ist, sollen die Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit meinem Vertreter und anderen für mich wichtigen Personen überlegen, was ich mir wünschen würde. Bei diesen Entscheidungen sollen meine in dieser Patientenverfügung aufgeschriebenen Wünsche zu anderen Situationen helfen. Wenn mehrere Personen verschiedene Meinungen haben, sollen diese Personen (siehe unten) die endgültige Entscheidung treffen:
    • meiner Vertreterin/meinem Vertreter
    • meiner Betreuerin/meinem Betreuer
    • der Ärztin oder dem Arzt, die/der mich behandelt
    • anderer Person:

2.6 Teil 4

  • Wenn ich meine Patientenverfügung nicht zurückgenommen habe, möchte ich, dass die Ärztinnen oder Ärzte meiner Patientenverfügung folgen. Wenn aber die Ärztinnen, Ärzte, Betreuerin, Betreuer oder das medizinische Fachpersonal wegen meiner Gesten, Blicke oder anderen Sachen von mir denken, dass ich in dieser Situation doch etwas anderes möchte als ich in der Patientenverfügung beschrieben habe, soll gemeinsam mit den aufgelisteten Personen überlegt werden, was ich mir wünschen würde. Wenn mehrere Personen verschiedene Meinungen haben, sollen diese Personen (siehe unten) die endgültige Entscheidung treffen:
    • Meine Vertreterin/meinen Vertreter
    • meine Betreuerin/mein Betreuer
    • die Ärztin oder der Arzt, die/der mich behandelt
    • andere Person:

2.7 Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen

Teil 1

Teil 2

2.7 Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen:

    Bevollmächtigte(r)
    Name:
    Anschrift:                                                                                                                          
    Telefon/Telefax/E-Mail:
  • Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers erstellt (ggf.: und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem von mir gewünschten Betreuerin/Betreuer besprochen).

    Gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer

    Name:
    Anschrift:        
    Telefon/Telefax/E-Mail:        

2.7  Teil 1

Hier sollen weitere Vorsorgeverfügungen, wenn sie vorhanden sind, aufgelistet werden.

  • Ich habe zusätzlich zu der aktuellen Patientenverfügung einer Person die Vollmacht für wichtige Gesundheitsthemen gegeben und habe den Inhalt dieser Patientenverfügung mit dieser Person besprochen.

2.7  Teil 2

  • Ich habe eine Verfügung zur Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers geschrieben. Diese Patientenverfügung habe ich mit der/dem von mir ausgewählten Betreuerin/Betreuer besprochen.

2.8 Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung

2.8 Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung

Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt:

  • Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen.
  • Sonstige Unterlagen, die ich für wichtig erachte:
2.8 Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung

Damit meine Patientenverfügung besser verstanden werden kann, habe ich dazu Erklärungen geschrieben und beigelegt.

  • Hier habe ich meine Einstellungen zu verschiedenen Themen (z.B. Religion, Art der Bestattung, Sterbenshilfe und weitere Beispiele) aufgeschrieben.
  • Ich lege hier weitere Unterlagen, die für mich wichtig sind und wichtig für die ärztlichen Entscheidungen sein können, bei.

Die folgenden Punkte müssen immer auf die verschiedenen Situationen in 2.2 bezogen werden.

  • Ich möchte, dass die Ärztinnen oder Ärzte anfangen, mich künstlich zu ernähren und/oder mir Flüssigkeit künstlich zu geben, oder damit weitermachen, wenn ich dadurch länger leben kann.

oder

  • Ich möchte, dass die Ärztinnen oder Ärzte mich nur dann künstlich ernähren und/oder mir Flüssigkeit künstlich geben, wenn klar wird, dass meine Krankheit nicht mehr geheilt werden kann, aber meine Schmerzen dadurch weniger werden.

oder

  • Ich möchte, dass die Ärztinnen oder Ärzte mich nicht künstlich ernähren und/oder mir Flüssigkeit künstlich geben. Dabei ist es egal, welche Form möglich wäre (Schlauch durch Mund, Nase oder Bauchdecke bis zum Magen oder Zugänge über die Venen).

2.9 Organspende

2.9 Organspende
  • Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu[8] (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann (Alternativen)[9]
    • geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende
    • gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung

oder

  • Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken

[8] Die Informationsbroschüren „Antworten und wichtige Fragen“ und „Wie ein zweites Leben“ informieren rund um das Thema Organ- und Gewebespende. Sie können ebenso wie der Organspendeausweis kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden. Per Post unter: BZgA, 51101 Köln, per Fax unter: (02 21) 899 22 57 und per E-Mail unter: order@bzga.de. Unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 90 40 400 erreichen Sie das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Das Team des Infotelefons beantwortet Ihre Fragen zur Organ- und Gewebespende und zur Transplantation.

[9] Weitergehende Informationen zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung enthält ein Arbeitspapier der Bundesärztekammer, erhältlich unter www.bundesarztkammer.de/downloads/arbeitspapier_patientenverfuegung_
organspende_18012013.pdf
. Darin sind auch Textbausteine zur Ergänzung bzw. Vervollständigung einer Patientenverfügung vorgeschlagen.

2.9 Organspende

Ich bin damit einverstanden, dass nach meinem Tod alle Organe aus meinem Körper geholt werden, damit andere Menschen meine Organe bekommen.

Wenn ich einen Organspendenausweis ausgefüllt habe, lege ich eine Kopie davon dieser Verfügung bei.

Wenn Ärztinnen oder Ärzte einen Hirntod festgestellt haben und dann sagen, dass meine Organe nur durch Behandlungen, die ich nicht gewünscht habe, gespendet werden können, ist

  • … es wichtiger, dass meine Organe gespendet werden. Dann sollen die Ärztinnen oder Ärzte die Behandlungen machen, die ich eigentlich nicht gewünscht habe.

                oder

  • … mein Wunsch in dieser Patientenverfügung wichtiger, auch wenn es möglich ist, dass meine Organe deswegen nicht gespendet werden können.oder
  • Hier erkläre ich, dass nach meinem Tod meine Organe nicht gespendet werden dürfen.

2.10 Schlussformel

2.10 Schlussformel
  • Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.[10]
 

[10] Die Schlussformel dient dazu, darauf hinzuweisen, dass der Ersteller der Patientenverfügung unter den beschriebenen Umständen keine weitere ärztliche Aufklärung wünscht. Diese Aussage ist besonders wichtig, da bestimmte ärztliche Eingriffe nur dann wirksam vorgenommen werden dürfen, wenn ein Arzt den Patienten vorher hinreichend über die medizinische Bedeutung und Tragweite der geplanten Maßnahmen, alternative Behandlungsmöglichkeiten und Konsequenzen eines Verzichts aufgeklärt hat. Einer ärztlichen Aufklärung bedarf es nicht, wenn der einwilligungsfähige Patient auf eine ärztliche Aufklärung verzichtet hat. Aus der Patientenverfügung sollte sich ergeben, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

2.10 Schlussformel
  • Ich habe in der Patientenverfügung aufgeschrieben, welche Behandlungen ich möchte oder nicht möchte. Wenn diese Situation da ist, brauche ich keine weiteren Erklärungen von den Ärztinnen und Ärzten.

2.11 Schlussbemerkungen

2.11 Schlussbemerkungen
  • Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt.
  • Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst.
  • Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt.
  • Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.
2.11 Schlussbemerkungen
  • Ich weiß, dass ich meine Patientenverfügung immer ändern oder zurücknehmen kann.
  • Ich weiß, welche Entscheidungen ich in meine Patientenverfügung geschrieben habe, und ich weiß, welche Folgen passieren können.
  • Ich habe meine Patientenverfügung freiwillig geschrieben. Niemand hat mich dazu gezwungen.
  • Ich kann klar denken und entscheiden.

2.12 Information/Beratung

2.12 Information/Beratung
  • Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert bei / durch
                                                                                                                                          

    und beraten lassen durch
                                                                                                                                          
2.12 Information/Beratung
  • Hier kann aufgeschrieben werden, wo Sie die Informationen für die Patientenverfügung geholt oder gefunden haben. Es können mehrere Stellen aufgelistet werden.
  • Hier kann aufgeschrieben werden, wer Sie zu dem Inhalt der Patientenverfügung beraten hat oder mit wem Sie zusammen die Patientenverfügung geschrieben haben. Es können mehrere Personen aufgelistet werden.

2.13 Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit

2.13 Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit

Herr/Frau
                                                                                                                                              
wurde von mir am
                                                                                                                                              
bezüglich der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt.
Er/Sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig.

Datum
                                                                                                                                              

Unterschrift, Stempel der Ärztin/des Arztes

  • Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch eine Notarin oder einen Notar bestätigt werden.
2.13 Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit
  • Hier bestätigt die/der Ärztin/Arzt, dass über die Patientenverfügung aufgeklärt wurde. Die/der Ärztin/Arzt erklärt, dass die Patientenverfügung verstanden wurde und dass Sie dabei klar denken und entscheiden konnten. Hier muss die/der Ärztin/Arzt unterschreiben. Eine Notarin/ein Notar kann diese Aufgabe auch übernehmen.

2.14 Aktualisierung

2.14 Aktualisierung
  • Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie
    oder
  • Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von (Zeitangabe) ihre Gültigkeit verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige.
  • Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesennachstehend:
    (Alternativen)

    • in vollem
    • mit folgenden Änderungen:

 Datum                                                                                                                                  

Unterschrift                                                                                                                           

2.14 Aktualisierung
  • Solange ich möchte, gilt diese Patientenverfügung. Wenn ich nicht mehr möchte, dass diese Patientenverfügung aktuell ist, nehme ich sie wieder zurück.
oder
  • Diese Patientenverfügung gilt nur bis zu einem bestimmten Datum. Wenn dieses Datum vorbei ist, gilt diese Patientenverfügung nicht mehr. Wenn die Patientenverfügung länger aktuell bleiben soll, bestätige ich sie mit einer neuen Unterschrift.
  • Hier wird mit einer Unterschrift die Patientenverfügung bestätigt.

Skip to content