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Gesundheitsordner

Willkommen auf der Homepage des Deutschen Gehörlosen-Bundes. Thema: “Gesundheitsordner”. Sein Ziel ist es, gehörlosen und hörbehinderten Menschen mehr Gesundheitskompetenzen mitzugeben. Dadurch, dass sie mehr Informationen zum Bereich Gesundheit bekommen, z.B. für Arzt- oder Krankenhausbesuche. Dann zu wissen, welche Informationen diese benötigen oder auch umgekehrt, wie die Informationen die Betroffenen erreichen können.
Der “Gesundheitsordner” hat drei Teile: 1. Eigene Unterlagen. 2. Patientenverfügung. 3. Informationen, sowohl für gehörlose Patienten als auch für hörende Mitarbeiter im Gesundheitswesen, wie sie zusammenarbeiten können.

  1. Teil “Eigene Unterlagen”: Diese sind wichtig für Arztbesuche oder das Krankenhaus. Allgemein ist es wichtig, dass man diese Unterlagen hat. Es sind verschiedene Unterlagen, z.B. Arztberichte, Medikamentenbogen, Blutdruckpass und so weiter. Sie können diese Unterlagen in Papierform in einem Ordner sammeln oder scannen und auf dem Tablet oder Smartphone speichern. In Zukunft werden auch auf den Krankenkassenkarten der Patienten diese Unterlagen gespeichert. Bis jetzt gibt es das jedoch noch nicht.
  1. Teil “Patientenverfügung”: Ihr Ziel ist es, dass im Notfall z.B. bei einem schweren Unfall, wenn man sterbenskrank oder ein Pflegefall ist, bekannt wird, welche Wünsche die betroffene Person für diesen Fall hat. Diese müssen aufgeschrieben sein, diese Texte sind kompliziert. Daher wird in diesem Teil genau erklärt, wie man dies machen kann. Zur Anwendung, d.h. wie die Vorlagen genutzt werden können, werden bei Teil 2 nochmal genaue Erklärungen folgen.
  2. Teil “Informationen”: Hier finden sich Informationen für gehörlose und hörende Personen zum Umgang miteinander im Gesundheitswesen.

Der gesamte “Gesundheitsordner” ist aus einem Projekt zusammen mit der Krankenkasse “AOK” entstanden. Der Gehörlosen-Bund bedankt sich für die finanzielle Unterstützung des Projekts, womit Informationen den Zuschauern zugänglich werden.

Das Projekt „Gesundheitsordner“
vom Deutschen Gehörlosen-Bund e. V.
wurde gefördert gem. § 20h SGB V durch den

Für die Inhalte ist die Organisation verantwortlich.
Etwaige Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse sind hieraus nicht ableitbar.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. sagt
Dankeschön im Namen der Betroffenen und deren Angehörige

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